Wer hat Anspruch auf kostenlose Nachhilfe?

Im Jahr 2011 hat die Bundesregierung das Förderprogramm „Bildung und Teilhabe“ (BuT) gestartet. Damit können Familien mit geringem Einkommen finanzielle Unterstützung für Dinge wie Schulmaterial, Klassenfahrten oder Nachhilfe bekommen. Anspruch auf diese Hilfe haben Familien, die Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Schon viele unserer Schülerinnen und Schüler nutzen die Nachhilfe, die durch das BuT-Programm finanziert wird.

So helfen wir Ihnen dabei Nachhilfe kostenlos zu erhalten:

  • Wir beantworten offene Fragen zur Nachhilfe mit dem Bildungspaket (BuT)
  • Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der staatlichen Förderung und sorgen so für Entlastung
  • Wir übernehmen die Kommunikation zwischen Amt und Schule
  • Wir kümmern uns um die Abrechnung mit Ihrem zuständigen Amt
  • Wir unterstützen beim Folgeantrag

 

 

1. Antragsformular besorgen

 

Für die Lernförderung des Kindes muss ein gesonderter Antrag gestellt werden.

 

2. Bestätigung der Schule einholen

 

Lassen Sie sich von der Lehrerin oder dem Lehrer bestätigen, dass Ihr Kind zusätzliche Unterstützung braucht.

3. Antrag stellen

 

Mit der Bescheinigung der Schule stellen Sie bei Ihrem zuständigen Amt den Antrag.

4. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

 

Hat alles geklappt und Ihr Antrag wurde genehmigt, geht es los: Unsere professionelle Nachhilfe sorgt für gute Noten!

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